Die Industrieorganisation “Digitaleurope” hat ein Logo zur Kennzeichnung von UHD-TVs vorgestellt. Durch das neue Logo sollen Käufer auf einen Blick erkennen können, dass es sich um ein UHD-taugliches Gerät handelt.
Die Anforderungen sind so gering, dass sie von den meisten aktuell auf den Markt befindlichen und kommenden Geräten erfüllt werden:
Die Mindestauflösung liegt bei 3840 x 2160 Pixeln mit 50/60 Hz-Wiedergabe. 8 Bit Farbtiefe, der herkömmliche REC. 709-Farbraum und eine reduzierte Farbabtastung von 4:2:0 bei 50/60 Hz oder 4:2:2 bei 24/25/30 Hz reichen um das Logo tragen zu dürfen. Für den Ton ist PCM Stereo über HDMI mit HDCP 2.2-Kopierschutz das Mindestmaß.
Im Rahmen der zweiten Phase der UHD-Einführung wird es in den nächsten Jahren noch weitere technische Optimierungen wie z.B. den größeren REC. 2020-Farbraum geben, die aber bislang noch nicht bei der Kennzeichnung berücksichtigt werden.