Der US-amerikanische Branchenverband CEA (Consumer Electronics Association) und Veranstalter der jährlich stattfindenden Consumer Electronics Show hat die alten, von Ende 2012 festgelegten Vorgaben bei UHD-TV´s und -Projektoren nun deutlich verschärft.
Die neuen Vorgaben umfassen u.a. eine Mindestauflösung von 3.840 x 2.160 Pixel im 16:9-Format oder schmäler sowie eine Upscaling-Funktion von HD Video Material auf UHD.
Die Farbtiefe muss zukünftig mindestens 8 Bit betragen und mindestens ein HDMI-Anschluss muss in der neuen Vorgabe mit einem UHD-fähigem Eingang an Bord sein, der Material mit Bildfrequenzen von 24, 30 und 60 Hertz sowie den aktuellen Kopierschutz-Standard HDCP 2.2 unterstützt.
So genannte „Connected Ultra HDTVs“ bieten darüber hinaus den Support für HEVC-kodierte Videos (H.265), Multikanal-Audio und den Empfang von Internet-Videostreams per WLAN oder LAN und verfügen über entsprechende Apps.
HDMI 2.0 als zukunftsweisend eingestuft
Während auch „ältere“ UHD-TV´s sowohl Auflösung als auch Video-Codec integriert haben, sieht es mit HDMI in der Version 2.0 nicht ganz so rosig aus. Aktuell existiert noch kaum 60-Hertz Videomaterial und somit könnten die High-Tech User derzeit wohl noch darauf verzichten, allerdings ist der Kopierschutz-Standard HDCP 2.2 allerdings für 4K-Streaming-Dienste wie Sonys Video Unlimited absolut essentiell und auch der kommende 4K-Blu-ray-Standard wird ihn für die Übertragung von UHD-Material voraussetzen. Demnach wird ein UHD-TV ohne HDMI 2.0 bei diesem Bildmaterial aller Voraussicht nach schwarz bleiben.
Davon sind übrigens auch dazwischengeschalte AV-Receiver betroffen, von denen zwar viele bereits fähig sind UHD mit 4k-Auflösung zu übertragen, allerdings nur die neuesten Modelle auch HDMI 2.0 aufweisen.
Die neuen CEA-Vorgaben gelten ab September 2014 und sind wie immer für alle TV-Hersteller freiwillige, wenn auch sicherlich wichtige Vorgaben, die schlußendlich dem Verbraucher und Konsumenten den Weg weisen sollen und einen gewissen Standard bei den High-Tech-Geräten aufzeigen sollen.